Als Steuerberater bin ich gesetzlich verpflichtet meinen Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben (vgl. § 57 StBerG).
Als vereidigter Buchprüfer bin ich ebenfalls gesetzlich verpflichtet meinen Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben.
Daneben bin als vereidigter Buchprüfer gesetzlich weiter verpflichtet, mich insbesondere bei der Erstattung von Prüfungsberichten und Gutachten unparteiisch zu verhalten (vgl. § 43 WPO).